Eingangsverfahren und berufliche Bildung

Unser Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung in die Lage versetzt werden, ihr Wunsch- und Wahlrecht bzgl. ihrer beruflichen Zukunft selbst ausüben zu können. Welche Kompetenzen und Potenziale stecken in mir, was kann ich besonders gut oder was liegt mir gar nicht? Hier bereiten wir Menschen vor, diese Dinge selbst zu erkennen und zu äußern.

Eingangsverfahren - Feststellung von Eignung und Neigung:
Das dreimonatige Eingangsverfahren besteht aus zwei Schwerpunkten: Feststellung, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist und welche berufsbildenden Leistungen in Frage kommen. Für jeden Menschen mit Behinderung wird so eine Bildungsebene ermittelt, die sich als Leitfaden durch den gesamten Bildungsverlauf zieht und regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.

Berufliche Bildung - zentraler Bildungsbereich, Bildungsinseln und Praktika:
Die maximal zwei Jahre dauernde berufliche Bildung findet zentral statt. Ergänzt durch Bildungsinseln in der Produktion und Praktika werden den Teilnehmern soziale, kulturelle und arbeitspraktische Kompetenzen in verschiedenen Berufsfeldern vermittelt. Die Praktika können sowohl innerhalb der Hephata Werkstätten als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchgeführt werden. Eine fortlaufende Dokumentation gewährt die Nachvollziehbarkeit des gesamten Bildungsverlaufs.